Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich machen, das ist unser Ziel. Die Leistungen unserer rund 1.900 Beschäftigten sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und Aufklärung von Kriminalität in NRW. Gehören auch Sie dazu.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Chemikerin/ Chemiker (m/w/d) im Bereich Toxikologie und Betäubungsmittel
(Kennziffer 2026-Tarif-012).
Es findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 Anwendung.
Die Stelle ist in der Abteilung 5, Teildezernat 51.2 zu besetzen.
In der Abteilung 5, dem Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Institut (KTI), führt das LKA NRW in Strafsachen umfassende naturwissenschaftliche, kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Untersuchungen durch und erstellt Behördengutachten. Hier arbeiten Menschen aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen wie kaufmännische Beschäftigte, Naturwissenschaftler und -wissenschaftlerinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen, Labormitarbeiter und -mitarbeiterinnen und Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen eng zusammen.
Das KTI unterhält ein Qualitätsmanagementsystem und lässt einen Teil der Untersuchungsverfahren nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 sowie anderen einschlägigen Normen akkreditieren und ist Mitglied des European Network of Forensic Science Institutes (ENFSI).
Das Dezernat 51 führt chemische und physikalische Untersuchungen zu Tatortspuren insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten durch. Das Teildezernat 51.2 ist vor allem für Untersuchungen von Betäubungsmitteln zuständig.
Der/die Bewerbende (m/w/d) muss in Laboren und bei Außeneinsätzen mit Cannabis-Asservaten umgehen und gesundheitlich in der Lage sein, auch unter Zuhilfenahme von persönlicher Schutzausrüstung zu arbeiten und uneingeschränkt kommunizieren zu können.
Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Wir begrüßen Bewerbungen von Personen unabhängig von deren Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wir bemühen uns um die Einstellung schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellter im Sinne des § 2 SGB IX; Bewerbungen aus diesem Personenkreis sind ausdrücklich erwünscht.
Im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten wir ein Eltern-Kind-Büro sowie Kinderferienbetreuung an.
Es wird gebeten zu beachten, dass mit der Eingabe der Bewerbung erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens gemäß § 18 (1) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorübergehend gespeichert werden.
Datenschutzhinweis (Link)
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Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 22.09.2026 ausschließlich online über das Jobportal der Polizei NRW.
Nutzen Sie hierfür den Bewerbungslink:
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Wir weisen darauf hin, dass der Eingang der Bewerbung beim LKA NRW zur Einhaltung der o.g. Frist maßgeblich ist.
Für fachliche Fragen zur ausgeschriebenen Stelle:
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