Als Justizfachangestellte (m/w/d) sorgst Du für einen reibungslosen Ablauf in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Büroorganisation und Verwaltung. In Gerichtsverhandlungen bist Du ein nicht wegzudenkender Teil und sitzt ganz vorne in der ersten Reihe.
Die staatlich anerkannte Ausbildung beginnt zum 1. September 2027 und dauert 2,5 Jahre.
An höchstens zwei Tagen pro Woche eignest Du Dir im Unterricht am Berufskolleg fundiertes theoretisches Wissen an.
In verschiedenen Abteilungen bei dem Amtsgericht Köln, der Staatsanwaltschaft Köln und bei dem zentralen Insolvenz- und Registergericht Köln kannst Du das erlernte Fachwissen erfolgreich in die Praxis umsetzen und erweitern. An unseren Ausbildungsstätten wirst du aber nicht nur in der Praxis fitgemacht, sondern auch in der Theorie. Unsere Ausbilderinnen und Ausbilder geben Dir das nötige Know-how für angehende Justizfachangestellte an die Hand, so wirst Du bestens auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet.
Nach 12-18 Monaten erwartet Dich der erste Teil der Abschlussprüfung, in dem die bis dahin erworbenen Kenntnisse schriftlich abgefragt werden. Zum Ende der Ausbildung absolvierst Du schriftlich und praktisch den zweiten Teil der Abschlussprüfung und bist dann Justizfachangestellter (m/w/d).
Bei der Justiz NRW arbeiten rund 44.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Die Bewerbung ist grundsätzlich nur online über das Bewerbungsportal möglich (ab dem 01.06.2026 für das Folgejahr bis zum 31.03.2027).
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