Beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) ist in der Abteilung 2, Teildezernat 25.1 am Standort Neuss eine Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt extern für die Funktion
„Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit“ (m/w/d) mit der Wertigkeit EG 13 TV-L
zu besetzen.
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) ist für die Ausbildung des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes und sowie die Fortbildung zum Zweck der Qualifizierung der nordrhein-westfälischen Polizei zuständig. Diese umfassen das gesamte Aufgabenspektrum der Polizei: von den polizeilichen Kernaufgaben (Einsatzbewältigung und Gefahrenabwehr, Kriminalitätskontrolle und Verkehrssicherheitsarbeit) bis zu den Unterstützungsleistungen (Führung und Management, Technik, Recht und Verwaltung). Als professioneller Bildungsträger ist das LAFP NRW in erster Linie Dienstleister für die Polizei NRW.
Das LAFP NRW ist sowohl für landeszentrale Personalangelegenheiten (unter anderem Versetzungs- und Nachersatzverfahren) als auch die Personalwerbung und Auswahlverfahren für den Polizeidienst verantwortlich. Darüber hinaus berät es die 47 Kreispolizeibehörden des Landes in dienstrechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel in Fragen der Personalentwicklung.
Die Behörde mit Sitz in Selm ist regional an folgenden Orten mit Bildungszentren vertreten: Münster, Schloß Holte-Stukenbrock, Neuss und Brühl.
Weitere Informationen über das LAFP NRW erhalten Sie auf der Homepage (https://lafp.polizei.nrw/).
Die ausgeschriebene Funktion ist in Neuss der Abteilung 2, dem Teildezernat 25.1, zugeordnet. Hier ist die Aufgabe Fortbildung Verkehrsunfallprävention/Opferschutz angesiedelt.
Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten:
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.
Sofern Sie weitere Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte an Frau Mensching, Dezernatsleiterin 24/25, LAFP NRW, Tel.: 02592/68-2400.
Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Frau Splittgerber, Teildezernat ZA 2.1 unter der Rufnummer 02592/ 68-6216.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe des Aktenzeichens 2.25.1 WMA 01 bis zum 31.08.2026 an
Das Auswahlverfahren findet voraussichtlich im September/Oktober 2026 statt.
Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.
Datenschutz
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird - wenn Sie sich nicht von innerhalb des CN-Pols bewerben sollten- ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den untenstehenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”).
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte.
Zudem erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass erforderliche Daten für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gespeichert werden. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise gem. der neuen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte der Anlage „Datenschutzhinweise DS-GVO2018“
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