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Immobilienbewerter, Sachverständige, Ingenieure (w/m/d) mit Studienabschluss der Fachrichtungen Architektur, Immobilienwirtschaft oder ähnlicher Fachrichtungen

DetmoldVor OrtTeilzeit
Wotanstr. 8-13, 32756 Detmold, Deutschland

Jobbeschreibung

 Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum 
nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere

 

Immobilienbewerter, Sachverständige, Ingenieure (w/m/d)
mit Studienabschluss der Fachrichtungen
Architektur, Immobilienwirtschaft oder ähnlicher Fachrichtungen 

für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.

  

Sie suchen nach einem sicheren, sinnstiftenden Arbeitsplatz, an dem Sie Ihre Fachkompetenz einbringen und weiterentwickeln können? Ist Ihnen zudem die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit wichtig?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie kennenzulernen!

Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden. 

 

Ihr Aufgabengebiet:

Sie übernehmen Verantwortung für die objektive Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken. Im engen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der Finanzämter leisten Sie einen aktiven Beitrag zur steuerlichen Gleichbehandlung und zur rechtssicheren Bewertung von Grundbesitz:

  • Erstellung und Prüfung von Verkehrswertgutachten
  • Erstellung und Prüfung von Kaufpreisaufteilungen (Grund und Boden / Gebäude) als Basis für die steuerliche Gebäudeabschreibung
  • Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie
  • Erarbeitung weiterer baufachlicher Feststellungen für steuerliche Zwecke

 Ihre Tätigkeit ist abwechslungsreich und beinhaltet auch Außendiensttermine. Die Bereitschaft zum Führen dienstlicher Fahrzeuge (Führerschein Klasse B) setzen wir voraus.

  

 Was Sie auszeichnet:

  • Sie sprechen und schreiben präzise, klar und adressatengerecht
  • Sie organisieren Ihre Aufgaben eigenständig und bringen Verantwortungsbewusstsein in Ihr Handeln ein
  • Sie denken analytisch, bringen kreative Lösungen ein und stehen Veränderungen offen gegenüber
  • Sie zeigen Engagement, Teamgeist und sind belastbar
  • Sie sind offen für neue Themengebiete, insbesondere im steuerlichen Umfeld

 

 Ihre Qualifikation:

  • Erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium als Dipl.-Ingenieur oder gleichwertiger Abschluss in Architektur, Immobilienwirtschaft oder einer vergleichbaren Fachrichtung
  • Fundierte Kenntnisse im öffentlichen Baurecht (Bauplanungs-/Bauordnungsrecht), in Baukosten und Baukostenkalkulation
  • Idealerweise bringen Sie bereits Know-how in der Immobilienbewertung mit oder sind bereit, sich in dieses Fachgebiet einzuarbeiten
  • einschlägige Berufserfahrung ist von Vorteil 

 

Unser Angebot:

  • Eine praxisnahe, individuelle Einarbeitung sowie berufsbegleitende Qualifizierungsangebote, damit Sie optimal in Ihr neues Aufgabenfeld starten können
  • Einstieg in die Entgeltgruppe 10 TV-L; nach erfolgreicher Einarbeitung und Aufgabenzuweisung erfolgt eine Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L – bei entsprechender Entwicklung ist eine Perspektive bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L gegeben
  • Bei besonderer und mehrjähriger beruflicher Erfahrung – insbesondere in der Bewertung von Spezialimmobilien sowie grundstücksgleichen Rechten – kann ggf. eine außertarifliche Zulage gezahlt werden.
  • Die Möglichkeit, Beruf und Familie dank flexibler Arbeitszeitmodelle in Einklang zu bringen.
  • Ein wertschätzendes Arbeitsumfeld mit Unterstützung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen.

 

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. 

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

 Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.

Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. 

 

Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung.

 Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/394-2639) und Frau Eßmann (0251/934-2426) gerne zur Verfügung.

 

Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.

  

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 04. Oktober 2026 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: 

https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535736

 

Die Stellenausschreibung und ausführliche Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://karriere.nrw/stellenausschreibung in der dort veröffentlichten Stellenausschreibung.

 

 

Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren

Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Albersloher Weg 250
48155 Münster
Tel.: 0251/934-0
E-Mail: service-5300@fv.nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Albersloher Weg 250
48155 Münster
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de

Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.

Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. 

Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. 

Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. 

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
  • Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO)

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

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