IT-Experte (m/w/d) / Informatiker (m/w/d) / IT-Forensiker (m/w/d) beim Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW)
Jobbeschreibung
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
10 Stellen im Bereich der IT-Fahndung
beim Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen an unterschiedlichen Standorten (Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Essen, Hagen, Köln, Münster und Wuppertal)
in NRW zu besetzen:
Über uns
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) wurde am 01.01.2024 gegründet, um schwere Formen von Steuerkriminalität effektiv zu bekämpfen. Am 11.01.2025 fusionierten die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung mit dem LBF NRW. Insgesamt gibt es 10 Standorte, an jedem befindet sich eine IT-Fahndung, die du unterstützen könntest.
Deine Aufgabe:
Digitale Tatorte rücken immer mehr in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Immer mehr Beweise für Steuerstraftaten sind nur noch digital zu finden. Du bist im Team der IT-Fahndung dafür zuständig, bei Durchsuchungsmaßnahmen digitale Asservate aufzufinden, zu sichern und anschließend gerichtsfest auszuwerten. Aber auch darüber hinaus bieten wir spannende und abwechslungsreiche Aufgaben.
Das erwartet Dich:
- Sicherungen elektronischer Daten jeglicher Herkunft wie z. B. Smartphones, Tablets, Computer, Server-Systeme und cloudbasierte Systeme nach forensischen Sicherungsstandards
- Aufbereitung der sichergestellten Daten
- Teilnahme an Durchsuchungsmaßnahmen
- Unterstützung bei der Auswertung von sichergestellten Daten sowie der Analyse komplexer Datenbestände
- Administration von Hard- und Software im Serverraum
- Beratung der Fahndungsprüferinnen und Fahndungsprüfer in IT-technischen Fragen, insbesondere vor und während laufender Durchsuchungsmaßnahmen
- Erarbeiten von Konzepten zur effektiven Beweissicherung und Auswertung elektronischer Beweismittel
- Schulung der Fahndungsprüferinnen und Fahndungsprüfer in den zur Datenauswertung genutzten Fachprogrammen
- Mitarbeit in Projektgruppen und/oder der internen Fortbildung der IT-Fahndung
Dein Profil:
Du verfügst über einen Fachhochschul-, Bachelor- oder Diplomabschluss (FH) mit Bezug zur Datenverarbeitung wie z. B. Informatik oder Wirtschaftsinformatik, Mathematik, Ingenieurwissenschaften oder einen vergleichbaren Bereich.
Solltest Du über keinen entsprechenden Abschluss verfügen, kannst Du eine Vergleichbarkeit aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen durch Ausübung mehrjähriger entsprechender Tätigkeiten nachweisen. Erforderlich ist, dass Deine gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen es dir ermöglichen eine Tätigkeit auf Hochschulabschlussniveau zu übernehmen.
Du bist z. B. ausgebildeter Fachinformatiker (m/w/d) und hast Erfahrungen durch mehrjährige Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit auf Bachelorniveau im Bereich der IT-Forensik.
Was wir uns wünschen:
- Gute Kenntnisse in den Bereichen Rechnerarchitektur, Dateisysteme und Betriebssysteme (z. B. Windows, LINUX, iOS, Android)
- Kenntnisse im Bereich IT-Forensik
- Kenntnisse im Bereich Netzwerktechnologien und im Umgang mit Datenbanksystemen
- Idealerweise Erfahrungen in forensischen Anwendungen, wie z. B. X-Ways Forensics, FTK und Axiom
- Idealerweise Programmierkenntnisse in z. B. Python
- Technische Kreativität und analytisches Denken
- Bereitschaft zur intensiven Fortbildung
- Bereitschaft zur Teilnahme an Dienstreisen (ggf. mehrtägig) und Begleitung von Einsätzen
- Kreativität und Bereitschaft zur Projektarbeit
- Eigeninitiative, Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Gute englische Sprachkenntnisse
- Deutschkenntnisse mind. C1-Niveau
- Gültige Fahrerlaubnis Klasse B
Was wir Dir bieten:
- Sicherheit und Flexibilität: Ein krisenfester Arbeitsplatz mit familienfreundlichen Rahmenbedingungen
- Work-Life-Balance: Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zur Telearbeit
- 39:50 Stunden Wochenarbeitszeit und Teilzeitoptionen
- Attraktive Vergütung: Einstieg in der Entgeltgruppe 10 TV-L, Entwicklungsmöglichkeiten bis Entgeltgruppe 12 TV-L
- Betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlungen
- Umfangreiche Einarbeitung und individuelle Fortbildungsmöglichkeiten
- Ein motiviertes Team und regelmäßige Firmenfeiern
- Modern ausgestattete, ergonomische Arbeitsplätze
Bewirb Dich jetzt!
Willst du mit uns Steuerhinterziehung bekämpfen und aktiv zur Steuergerechtigkeit beitragen?
Dann bewirb Dich bis zum 11.10.2026 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535816
und werde Teil unseres Teams beim LBF NRW. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!
Bitte füge Deiner elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- Tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
- Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen / Fortbildungen
- Bei ausländischen Studienabschlüssen die Anerkennungsbescheide
- Kopien der Berufsausbildungs- Praktikums- oder Arbeitszeugnisse
- Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
- Nachweis über ggfs. vorliegende Schwerbehinderungen
Bei Unvollständigkeit der genannten Unterlagen, kann Deine Bewerbung leider keine Berücksichtigung finden. Bitte beachte, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Dein Verständnis, dass postalisch / auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Benötigst Du weitere Auskünfte oder hast Du Fragen?
Für weitere Auskünfte zu den zu besetzenden Aufgabenbereichen und für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren steht Dir die nachfolgend genannten Kontaktpersonen zur Verfügung.
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Kontaktpersonen:
Michael Schneiderwind
Abteilungsleitung
Tel. +49 211 957633-2001
Wiebke Rakoschek
Hauptsachgebietsleitung IT-Fahndung
Tel. +49 211 957633-2604
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren:
Uns ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Deiner persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten ist:
Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen
Johannstr. 35
40476 Düsseldorf
Tel.: +49 211 957633 0
E-Mail: service-5380@fv.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des LBF NRW erreichst Du unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter bei dem
Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen
Erkrather Straße 339
40231 Düsseldorf
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA380@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen – die mit dem Bewerbungs- und Einstellungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LBF NRW, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerberinnen und Bewerber werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen lhnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden
Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO:
· Recht auf Auskunft (Art. 1 5 DSGVO)
· Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
· Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
· Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDl NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
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