Wir suchen für das Referat „Qualitätsentwicklung Pflege, Wohn- und Teilhabegesetz " im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen befristet bis zum 31.12.2029
eine Referentin bzw. einen Referenten
Das Referat führt die Aufgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) als oberste Aufsichtsbehörde aus. Das WTG hat einen besonderen Schutzauftrag gegenüber älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung – zur Sicherstellung ihrer Würde, Rechte, Interessen und Bedürfnisse. Vor allem aber steht hier die Gefahrenabwehr im Vordergrund. Die Vorgaben des Gesetzes werden im Rahmen von Qualitätsprüfungen durch die WTG-Behörden (Kreise und kreisfreien Städte) überprüft. Wichtig ist, dass alle beteiligten Behörden und Institutionen gut zusammenarbeiten, um den Schutzzweck best-möglich zu erfüllen. Schließlich befasst sich das Referat auch mit den Schnittstellen zu Qualitätsprüfungen nach dem SGB XI (als Prüfungen von Pflegeeinrichtungen durch die Medizinischen Dienste und den Prüfdienst der Privaten Pflegeversicherung) und den Prozessen interner Qualitätssicherung.
Entwicklung von Grundlagen für ein Konzept zur Krisenvorsorge und Stärkung der Krisenresilienz in der Langzeitpflege bis Ende 2029 insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen des SGB XI und WTG NRW
Bewertung von aufsichts- und ordnungsrechtlichen Angelegenheiten u.a. im Nachgang der Einführung der Novelle des WTG NRW und Ableitung von Konsequenzen für das Krisenvorsorge-Konzept zur Sicherstellung der Versorgung und Qualitätssicherung
Analyse von ordnungsrechtlichen Standards und vorhandenen Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Prüfinstitutionen, Krisenstäben und örtlichen Versorgungsstrukturen
Verfassen von Beiträgen zu parlamentarischen Verfahren im Themenzuschnitt, Vorbereitung von Berichten, Entscheidungsgrundlagen und Fachgesprächen sowie Kommunikation mit Behörden und Bürgerinnen und Bürgern
Weiterentwicklung des Datensystems pfad.wtg als Grundlage für ein geeignetes Monitoring und Entwicklung von Maßnahmen zur Krisenvorbereitung und Krisenbewältigung.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Das Ministerium sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir freuen uns deshalb über Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter und Nationalitäten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, sonstige Nachweise) nur per E-Mail
bis zum 30. September 2026
an das E-Mail-Postfach Bewerbungen_AbteilungVII@mags.nrw.de (Verlinkung hier)
mit dem Betreff 736 (bitte nur diese Zahlenkombination in die Betreff-Zeile eintragen)
und versenden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei. Zusätzlich benötigen wir von Ihnen den ausgefüllten Bewerbungsbogen im Excel-Format.
Bewerbungen, die Unterlagen enthalten, die in einem virtuellen Speicher (Cloud) hinterlegt sind, werden aus Sicherheitsgründen vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie zu, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert werden.
Datenschutzhinweise inklusive der Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter: www.mags.nrw/datenschutzhinweise
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