Bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist zum 1. November 2026 und zum 1. Januar 2027 oder später jeweils eine befristete Stelle als Verwaltungsgerichtsbeschäftigte oder Verwaltungsgerichtsbeschäftigter (w/m/d) der Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV- L) zu besetzen.
Es handelt sich um die Tätigkeit in einer Serviceeinheit bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die an einem modernen PC-Arbeitsplatz ausgeübt wird. Die Tätigkeit beinhaltet alle Aufgaben, die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Geschäftsstelle des Gerichts obliegen oder im Interesse des Geschäftsbetriebs übertragen werden.
Ihr Aufgabengebiet umfasst bei einer nahezu ausschließlichen elektronischen Bearbeitung insbesondere:
Die Beschäftigten in einer Serviceeinheit erledigen ihre Aufgaben grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungsweise. Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung ihrer Aufgaben. Der vielfältige und moderne Arbeitsplatz erfordert daher von der/dem Beschäftigten eine hohe Teamfähigkeit und Motivation, höfliche Umgangsformen, ein sicheres Auftreten, gute Kenntnisse der Informationstechnik und ein eigenverantwortliches Arbeiten. Sie beantworten kompetent Anliegen und Fragen jeder Art. Sie sind wichtige Ansprechpartnerin/wichtiger Ansprechpartner für Menschen, die Orientierung in rechtlichen Abläufen und Verfahren benötigen. Dank Ihnen läuft es rund im Büro der Geschäftsstelle!
Dafür suchen wir Sie!
Kenntnisse in allgemeinen IT-Anwendungen (u. a. Textverarbeitung) sowie die Bereitschaft, sich in die beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angewandte Verfahrenssoftware einzuarbeiten, werden vorausgesetzt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit aktuell 157 Gerichtsangehörigen ist eines von sieben erstinstanzlichen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes NRW. Verwaltungsgerichte prüfen die Rechtmäßigkeit öffentlichen Handelns von Verwaltungsbehörden. Nähere Informationen zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind im Internet abrufbar unter: http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/.
Kommen Sie zu uns ins Team!
Die Einstellung erfolgt als Verwaltungsgerichtsbeschäftigte oder Verwaltungsgerichtsbeschäftigter (w/m/d) in einer Serviceeinheit in der Entgeltgruppe 6 oder 9a der Entgeltordnung nach dem Tarifvertrag (TV-L), je nach Berufsausbildung. Auch bei Einstellung zunächst in die Entgeltgruppe 6 kann eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9a nach erfolgreicher Einarbeitungsphase und entsprechender Leistung bereits nach wenigen Monaten in Aussicht gestellt werden.
Eine Einstellung erfolgt in einem bis zum 31. Dezember 2028 befristeten Arbeitsverhältnis. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine Umwandlung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis erfolgen. Zudem sind Entwicklungsmöglichkeiten durch Übernahme von anderen Tätigkeiten oder eine Verbeamtung gegeben. Die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung beträgt laut Tarifvertrag derzeit 39,83 Stunden pro Woche; Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Justiz des Landes NRW profitieren von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, von Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege, von sicheren Arbeitsplätzen sowie der Möglichkeit der Verbeamtung.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, und
Sie bieten Gewähr dafür, dass Sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Dann sollen Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mindestens folgende Unterlagen enthalten:
Die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Justiz.NRW) steht für Chancengleichheit und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind u. a. mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und zur Telearbeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern (familienfreundlicher Arbeitsplatz). Die Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei den Beschäftigten ist für uns selbstverständlich. Die Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Jede Bewerbung, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, ist ausdrücklich willkommen. Der Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz bleibt hiervon unberührt.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 21. September 2026
Die Eingabe einer Bewerbung umfasst das Einverständnis, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren und für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an den Geschäftsleiter Herrn Olaf Krausmann, Telefon: 0209 1701-123 oder mailto:verwaltung@vg-gelsenkirchen.nrw.de.
Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit diesem Bewerbungsverfahren haben, können Sie sich ebenfalls an den genannten Ansprechpartner wenden.
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