Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich machen, das ist unser Ziel. Die Leistungen unserer rund 1.900 Beschäftigten sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und Aufklärung von Kriminalität in NRW. Gehören auch Sie dazu.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
daktyloskopische Sachbearbeiterinnen/ daktyloskopische Sachbearbeiter (m/w/d)
(Kennziffer 2026-Tarif-031).
Es findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a Anwendung
Die Stelle ist in der Abteilung 5, Dezernat 56, „Daktyloskopie, Gesichts- und Spracherkennung, Tonträgerauswertung, Handschriften“, im Sachgebiet 56.2 zu besetzen.
In der Abteilung 5, dem Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Institut (KTI), führt das LKA NRW in Strafsachen umfassende naturwissenschaftliche, kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Untersuchungen durch und erstellt Behördengutachten.
Das KTI unterhält ein Qualitätsmanagementsystem und lässt einen Teil der Untersuchungsverfahren nach den Normen DIN EN ISO/IEC 17020, DIN EN ISO/IEC 17025 und anderen einschlägigen Normen akkreditieren. Es vertritt das LKA NRW als Mitglied des Europäischen Netzwerks Kriminalwissenschaftlicher und technischer Institute ENFSI (European Network of Forensic Science Instituts) und ist auf nationaler wie internationaler Ebene in weitere Gremien eingebunden.
Die Abteilung 5 (KTI) des LKA NRW gliedert sich in eine Führungsstelle und die Dezernate 51 bis 56, in denen unter anderem Naturwissenschaftler und Naturwissenschaftlerinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen verschiedener Fachrichtungen, Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen sowie Labormitarbeiter und Labormitarbeiterinnen tätig sind.
Im Dezernat 56 werden im Rahmen von Ermittlungs- und gerichtlichen Strafverfahren unter anderem daktyloskopische Untersuchungen für Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Gerichte durchgeführt, Sachverständigengutachten erstellt und Spurenrecherchen im Automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) vorgenommen.
Im Sachgebiet 56.2 werden die durch die Kriminaltechnischen Untersuchungsstellen (KTU) und das Sachgebiet 56.1 digital übermittelten Tatortfinger- und Tatorthandflächenspuren bewertet, klassifiziert und schließlich im AFIS recherchiert. Durch die AFIS-Recherche können Tatortspuren, nach entsprechender Verifizierung durch die Mitarbeitenden des SG 56.2, zweifelsfrei Spurenverursachern zugeordnet werden.
Das für die Tätigkeit notwendige Fachwissen wird u.a. im Rahmen eines vierwöchigen „Europäischen Einführungslehrgang Daktyloskopie“ beim Bundeskriminalamt vermittelt.
Sollten entsprechende Vakanzen im Bereich der Sachverständigen entstehen, ist für Bachelorabsolventen/ Bachelorabsolventinnen eine Ausbildung zum/zur höher bewerteten daktyloskopischen Sachverständigen (EG 11/12) möglich. Die Ausbildung findet zum Teil in mehrwöchigen Modulen beim Bundeskriminalamt statt. Die Stellenbesetzung erfolgt voraussichtlich im Rahmen eines erneuten Auswahlverfahrens.
Was Sie erwartet
Was wir uns wünschen
Darüber hinaus bringen Sie folgende Kompetenzen mit
Das bieten wir Ihnen
Was Sie sonst noch wissen sollten
Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Wir begrüßen Bewerbungen von Personen unabhängig von deren Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Wir fördern die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Frauen werden nach Maßgaben des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wir bemühen uns um die Einstellung schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellter im Sinne des § 2 SGB IX; Bewerbungen aus diesem Personenkreis sind ausdrücklich erwünscht.
Im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten wir ein Eltern-Kind-Büro sowie Kinderferienbetreuung an.
Wir bitten zu beachten, dass mit der Eingabe der Bewerbung erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens gemäß Art. 18 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorübergehend gespeichert werden.
Datenschutzhinweis (Link)
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das LKA NRW für Stellenausschreibungen
Bitte bewerben Sie sich bis zum 18.09.2026 ausschließlich online über das Jobportal der Polizei NRW.
Nutzen Sie hierfür den Bewerbungslink:
Das fügen Sie Ihrer Bewerbung bei:
Wir weisen darauf hin, dass der Eingang der Bewerbung beim LKA NRW zur Einhaltung der o.g. Frist maßgeblich ist.
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