Bei der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises (KPB) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in der Direktion Kriminalität, Kriminalkommissariat 3, als
Regierungsbeschäftigte/-r (w/m/d) beim Zentralen Erkennungsdienst (ZED)
neu zu besetzen.
Die KPB Ennepe-Ruhr-Kreis ist eine von 47 Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Behörde ist gegliedert in die Direktionen Gefahrenabwehr / Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Zentrale Aufgaben sowie den Leitungsstab. Die ausgeschriebene Stelle ist in der Direktion Kriminalität angesiedelt.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der aktuell gültigen Fassung.
Funktion:
Regierungsbeschäftigte/-r
Stellenbewertung:
Entgeltgruppe 9a TV-L
Befristung:
unbefristet
Regelarbeitszeit:
38 Stunden und 30 Minuten (Einsatz erfolgt im Schichtdienst, bestehend aus Früh- und Spätdienst und am Wochenende , Bereitschaft zur Ableistung von Mehrarbeit in Einsatz- und Alarmierungsfällen; zeitliche Flexibilität)
Organisatorische Anbindung
Unterstellung: Leitung Kriminalkommissariat 3
Es wird der Hinweis gegeben, dass insbesondere die Tatortarbeit an unwegsamen Stellen erfolgen kann und das Tragen von Schutzausrüstung erforderlich ist, die gestellt wird.
Bitte beachten Sie, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängiger Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.
Die vorherige Kontaktaufnahme mit der Leiterin des Kriminalkommissariats 3, Frau EKHKin Eifler, unter der Rufnummer 02333 - 9166 9300, ist möglich.
Bei sonstigen Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Direktion Zentrale Aufgaben, SG ZA 21, Frau Sudmann, unter der Rufnummer 02333 - 9166 3214.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte bis zum
17.09.2026
online über das Jobportal www.jobs.polizei.nrw hoch:
Für die Anreise zum Vorstellungsgespräch werden keine Reisekosten erstattet.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist möglich und wird ernsthaft geprüft. Die Stelle ist jedoch insgesamt in vollem Umfang zu besetzen.
Als familienfreundliche Behörde und Kooperationspartnerin im Netzwerk www.arbeiten-pflegen-leben.de unterstützt der Landrat als Kreispolizeibehörde die Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen durch Beratungsangebote.
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