Im Jugendamt, in der Abteilung 511 – Jugendhilfeplanung, Jugendpflege, Jugendberufshilfe, ist ab sofort die unbefristete Teilzeitstelle (19,5 bzw. 20 Wochenstunden) als
Kindertagesstättenbedarfsplaner/ Kindertagesstättenbedarfsplanerin (m/w/d)
nach der Besoldungsgruppe A10 NBesG (21.898,66 € - 28.988,20 €) bzw. Entgeltgruppe 9c TVöD (25.768,88 € - 35.515,47 €) mit individueller Stufenzuordnung entsprechend der jeweiligen Vorerfahrungen inklusive Jahressonderzahlung zu besetzen.
1. Kindertagesstätten-Bedarfsplanung (Gesamtverantwortung gem. § 80 SGB VIII)
Bestandsaufnahme und Erfassung der Kindertagesbetreuung im Landkreis auf Grundlage des Nieder-sächsischen Leitfadens für die kommunale Bedarfsplanung:
Analyse der Kinderzahlen nach Altersjahren
Bestandsanalyse der Betreuungsplätze
Bedarfsermittlung
Berechnung der Bedarfsquoten
Bevölkerungsprognose
Prognose von Planzahlen
Bilanzierung
Verfassen von Empfehlungen
Veröffentlichung
2. Koordination und Leitung der AG Kindertagesbetreuung
Förderung der Vernetzung und des trägerübergreifenden Fachaustausches zu Bedarfen, Planungen und Strategien durch die AG
Erörterung der Bedarfsplanung mit Gemeinden sowie freien Trägern mit Gelegenheit zur Stellungnahme
3. Regelmäßige Erstellung, Fortschreibung und Veröffentlichung der Kindertagesstättenbedarfsplanung
Beschreibung der Veränderungen von Bedarfslagen im Zusammenhang mit sozialstrukturellen Gegebenheiten basierend auf einer qualifizierten Datengrundlage
4. Mitwirkung bei Planungsaufträgen in Bezug auf eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe
5. Verantwortung für Fördermittelmanagement
für Beamtinnen/Beamte:
Sie bekleiden mindestens ein Statusamt der Besoldungsgruppe A 9 des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“
oder Sie haben den Regelaufstieg entsprechend § 33 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung erfolgreich absolviert
für (Tarif)beschäftigte:
Sie verfügen über ein mindestens abgeschlossenes Bachelorstudium in Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftsrecht
oder Sie verfügen über mindestens ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Bereich der öffentlichen Verwaltung bspw. Allgemeine Verwaltungswissenschaften, Verwaltungsmanagement, Verwaltungsökonomie o.ä.
oder Sie haben den Angestelltenlehrgang II erfolgreich absolviert
Mehrjährige Berufserfahrung
Führerschein der Klasse B
Bereitschaft, auch außerhalb des üblichen Arbeitszeitrahmens Tätigkeiten wahrzunehmen
Kenntnisse in den gängigen Microsoft-Office-Anwendungen
Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Frau Böttcher (05331/84-213), gerne zur Verfügung.
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Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
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