Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter (w/m/d)
im Referat 405 „Wohnungsaufsicht, Mietrecht, Wohngeld, Allgemeines Wohnungsrecht“ im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen trägt im Besonderen dazu bei, dass Städte und Gemeinden sich weiterentwickeln und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in unseren 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen auch in der Zukunft gewahrt bleibt und die Digitalisierung zum Wohle der Menschen eingesetzt wird.
Wir unterstützen diejenigen vor Ort, die Heimat in Nordrhein-Westfalen tagtäglich gestalten. Neben dem Gemeindefinanzausgleich und anderer kommunaler Rechtsgrundlagen sind wir für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, die Städtebauförderung und die Erarbeitung einer Digitalagenda und Datenstrategie für Nordrhein-Westfalen zuständig sowie die oberste Bauaufsichts-, Kommunalaufsichts- und Denkmalbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Das Referat 405 ist verantwortlich für wohnungsrechtliche Angelegenheiten im freifinanzierten Wohnungsbau. Einen Schwerpunkt bildet die Wohnungsaufsicht, die Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege des Wohnungsbestandes, die Überprüfung von Unterkünften sowie die Zweckentfremdung von Wohnraum umfasst. In diesem Bereich ist das Referat für die Fortentwicklung der Rechtsvorschriften verantwortlich. Ferner erstellt es Arbeitshilfen für die Kommunen und berät sie bei der Umsetzung wohnaufsichtsrechtlicher Instrumente.
Im Bereich des Mietrechts obliegt dem Referat die Mitwirkung bei der Gesetzgebung auf Bundesebene sowie die Erarbeitung und der Erlass von Rechtsverordnungen des Landes. Das Wohngeldrecht und -verfahren bilden einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeiten. Das Referat ist an der Fortentwicklung des Wohngeldrechts beteiligt. Zugleich ist es als oberste Fachaufsichtsbehörde für den Vollzug des Wohngeldrechts auf Landesebene verantwortlich.
umfasst insbesondere:
Grundsätzlich betrifft die Sachbearbeitung sämtliche Tätigkeitsbereiche des Referates. Im Rahmen der Aufgabenzuweisungen werden individuelle Stärken und Interessenschwerpunkte nach Möglichkeit berücksichtigt.
Fragen zum Aufgabenbereich
Fragen zum Bewerbungsverfahren
Dann senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, sonstige Nachweise) bis zum 22. September 2026 per E-Mail (in einer zusammenhängenden PDF-Datei) unter dem Stichwort „SB 405“ an:
Hinweise
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet.
Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.
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