Sie suchen einen sicheren und mitarbeiterorientierten Arbeitgeber?
Sie lieben es zu organisieren, den Umgang mit Menschen und haben ein freundliches Auftreten?
Dann verstärken Sie unser Team!
Zum 01.10.2026 ist im Finanzamt Wesel eine unbefristete Teilzeitstelle (19 Std. 55 Min. wöchentlich) im Prüfungsinnendienst zu besetzen.
Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 5 (TV-L).
Der Prüfungsinnendienst unterstützt die organisatorischen Abläufe der Prüfungsstellen im Finanzamt.
Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag mit spannenden Aufgaben wie:
✅Unterstützung der Prüfungsdienste:
✅Organisation und Verwaltung der internen Abläufe
✅Mitarbeit in verschiedenen Rechtsgebieten nach Einarbeitung
✅Allgemeine Verwaltungs- und Assistenzaufgaben
✅Telefondienst bei Abwesenheit der Prüfer/innen
Hier sind Flexibilität, schnelle Auffassungsgabe und ein kühler Kopf auch bei hohem Arbeitsaufkommen gefragt.
Und: Verschwiegenheit, Teamgeist und ein freundliches Auftreten sind für uns selbstverständlich.
Gleichstellung & Vielfalt
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Sie haben noch Fragen? Wir sind für Sie da!
Nähere Einzelheiten zur Tätigkeit und dem Aufgabenbereich können im Finanzamt Wesel bei Frau Zajonz (Tel.: 0281/ 105- 2058) und Frau Dühr (Tel: 0281/105-2066) erfragt werden.
Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen im Finanzamt Wesel Frau Wesendonk (Tel.: 0281/105-2092) oder Frau Gertges (Tel.: 0281/105-2256) zur Verfügung.
Klingt spannend? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 06.09.2026 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links und werden Sie Teil unseres Teams im Finanzamt Wesel:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535696
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den oben genannten Link eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Wesel ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Wesel
Heuberg 8,
46483 Wesel
Tel.: 0281-105-0
E-Mail: Service-5130@fv.nrw.de
http://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Wesel erreichen Sie wie folgt:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamtes Wesel
c/o Finanzamt Wesel
Heuberg 8,
46483 Wesel
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA130@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt Gütersloh Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
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