Die Staatskanzlei als Behörde des
Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
sucht für das Referat LPA 2 „Digitale Kommunikation“ zum 1. Oktober 2026
eine Sachbearbeitung (w/m/d)
(bis Entgeltgruppe 11 TV-L)
In der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen laufen die Fäden der Regierungs- und Verwaltungsarbeit zusammen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Staatskanzlei unterstützen den Ministerpräsidenten als Regierungschef. Die Vielfalt der Aufgaben ist hoch. Unser Spektrum reicht von verschiedensten Verwaltungsaufgaben über Planung, Koordinierung, Steuerung und Kontrolle der Regierungsarbeit bis hin zu klassischen Ressortaufgaben in den Bereichen Medien, Religion, Europa, Internationales, Sport und Ehrenamt. Statt Routine geht es immer wieder um neue Herausforderungen. Bei uns haben Sie die Chance, aktiv zu guten Lebensbedingungen in Nordrhein-Westfalen beizutragen.
Weitere Informationen zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten können Sie unter „Infos zum Arbeitgeber“ finden.
Das Referat LPA 2 „Digitale Kommunikation / Newsroom“ bildet zusammen mit dem Referat LPA 1, das von der Chefin vom Dienst geleitet wird, eine integrierte Newsroomstruktur. Beide Referate zeichnen sich durch ihre ausgeprägte Teamorientierung und vielfältige Mitgestaltungsmöglichkeiten aus. Dabei liegt die Gesamtverantwortung für die Kommunikationsmaßnahmen der beiden integrierten Referate bei der Chefin vom Dienst.
Dem Referat LPA 2 obliegen dabei in diesem Rahmen die Redaktion sowie Konzeption, Pflege und Weiterentwicklung des Landesportals land.nrw sowie die Verantwortung für die Social-Media-Kanäle der Landesregierung.
Social Media im Zentrum: Das Referat LPA 2 gestaltet die Social-Media-Auftritte der Landesregierung – von der Idee bis zum fertigen Post. Wir entwickeln zielgruppengerechten, multimedialen Content, bereiten komplexe landespolitische Themen pointiert für die unterschiedlichen Kanäle auf und halten unsere Präsenz am Puls der Zeit: Wir erkennen Trends früh, denken neue Formate mit und erschließen bei Bedarf auch neue Plattformen.
Das Landesportal land.nrw: Das Referat LPA 2 verantwortet Inhalte für das zentrale Portal des Landes – von der redaktionellen Aufbereitung aktueller Themen über service-orientierte Formate wie FAQs, Dossiers und Hintergründe bis zur kontinuierlichen Pflege und technischen Weiterentwicklung (Webmastering).
Der Newsletter der Landesregierung: Das Referat LPA 2 trägt die redaktionelle und technische Verantwortung für den wöchentlichen Newsletter der Landesregierung.
Als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter für Digitale Kommunikation sind Sie Teil eines Redaktionsteams.
Die Ausschreibung wendet sich an landesinterne und ausdrücklich auch an externe Bewerberinnen und Bewerber, die ein Diplom einer Fachhochschule oder einen Bachelor erworben haben – z.B. in Politik- oder Wirtschaftswissenschaften, Kommunikations- und Medienwissenschaften oder Rechts- und Verwaltungswissenschaften.
Externe Bewerberinnen und Bewerber, die bereits dem öffentlichen Dienst angehören (Tarifbeschäftigte, insbesondere anderer Bundesländer, der Kommunen oder Hochschulen) müssen eine vergleichbare Qualifikation (Bachelor, Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt, Abschluss des Angestelltenlehrgangs II) nachweisen und mindestens nach der Entgeltgruppe 9 b TV-L vergütet werden. Der Aufgabenzuschnitt erfolgt grundsätzlich entsprechend der derzeitigen Eingruppierung
Bei beiden Bewerbergruppen können Bewerbungen von Personen mit einem Masterabschluss oder einer vergleichbaren Qualifikation, die diese für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) qualifiziert, nicht berücksichtigt werden.
Folgende fachliche Anforderungen erwarten wir von Ihnen:
Bei Regierungsbeschäftigten richtet sich das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei einer Neueinstellung erfolgt der Aufgabenzuschnitt zunächst entsprechend der Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9 b TV-L. Im Angestelltenstatus ist bei entsprechender Anreicherung des Arbeitsplatzes und bei Erfüllung der personenbezogenen und tarifrechtlichen Voraussetzungen perspektivisch eine Eingruppierung bis einschließlich EG 12 TV-L möglich.
In der Staatskanzlei werden Stellenbesetzungen grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Auch eine Besetzung im Rahmen eines Jobsharing Modells ist möglich.
Leistung, Befähigung und fachliche Eignung sind ausschlaggebend für die Besetzung.
Als Staatskanzlei ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Gleichstellung von Frau und Mann voranzubringen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen - und diesen gleichgestellter behinderter Menschen - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich einer späteren Entscheidung darüber, ob die Stelle im Rahmen eines Umsetzungs- oder Versetzungsverfahrens oder im Rahmen einer Neueinstellung oder Förderung besetzt wird.
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Stichwortes „SB LPA 2“ bis zum 9. September 2026 vorzugsweise per Mail an:
bzw. an die
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat I 2
„Personalangelegenheiten“
40190 Düsseldorf.
Bei Bewerbungen per Mail sind die Unterlagen in einem Dokument zusammenzufassen und ausschließlich im PDF-Format zu übersenden.
Bei Übersendung auf dem Postweg übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurücksenden. Bitte verwenden Sie auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen.
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